X
  GO
Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Bilke

Stadtverwaltung Pößneck, den 19. Juli 2006

Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Pößneck


§ 1 Allgemeines

(1) Die Stadtbibliothek Pößneck ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Pößneck.

(2) Jedermann ist berechtigt, die Bibliothek im Rahmen dieser Benutzungsordnung auf
öffentlich-rechtlicher Grundlage zu benutzen.

(3) Für die Benutzung der Bibliothek wird eine Gebühr erhoben, die jeweils im Voraus zu entrichten ist. Die Gebühren, Entgelte für besondere Leistungen sowie Versäum-nisgebühren und Auslagenersatz werden nach der zu dieser Benutzungsordnung gehörenden Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.


§ 2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Aushang bekannt gemacht.


§ 3 Anmeldung

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder eines gleichgestellten Ausweisdokumentes an und erhält einen Benutzer-ausweis.
Mit Einführung der EDV-Verbuchung werden die Angaben unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert.
Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungsordnung zur Kenntnis
genommen zu haben und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektro-nischen Speicherung seiner Angaben zur Person.

(2) Bei Minderjährigen muss die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters auf dem Anmeldeformular vorliegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.
Bei Jugendlichen kann auf diese Einverständniserklärung verzichtet werden, sofern ein gültiger Personalausweis oder ein gleichgestelltes Ausweisdokument vorliegt.

(3) Körperschaften des öffentlichen Rechtes und juristische Personen melden sich durch einen Bevollmächtigten an, der in dessen Auftrag die Benutzungsordnung wahrnimmt.

(4) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.


§ 4 Benutzerausweis

(1) Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek
Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die durch
Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

(3) Für die Ausstellung eines neuen Benutzerausweises als Ersatz für einen abhanden
gekommenen oder beschädigten wird eine Gebühr erhoben.


§ 5 Ausleihe, Leihfrist

(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte
Leihfrist ausgeliehen werden. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

(2) Die Leihfrist beträgt für
Bücher, Zeitschriften, Kassetten, CD’s, CD-Rom und Hörbücher 4 Wochen
Videos, DVD`s 2 Wochen
Sind Medien mehrfach vorbestellt, kann ihre Leihfrist verkürzt werden.

(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden, wenn keine Vorbe-
stellung vorliegt. Für bestimmte Medienarten kann die Bibliothek die Verlängerungs-
möglichkeit ausschließen.

(4) Die Bibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.

(5) Die Zahl der Entleihungen kann von der Bibliothek begrenzt werden.

§ 6 Ausleihbeschränkungen

Medien, die zum Informationsbestand gehören oder aus anderen Gründen nur in der Bibliothek benutzt werden sollen, können dauernd oder vorübergehend von der Aus-leihe ausgeschlossen werden.

§ 7 Vorbestellungen

Ausgeliehene Medien können gegen Entrichtung einer Gebühr vorbestellt werden.
Die Zahl der Vorbestellungen kann von der Bibliothek begrenzt werden.

§ 8 Fernleihe

Im Bestand der Bibliothek nicht vorhandene Bücher und Zeitschriftenaufsätze können über den Leihverkehr nach den hierfür geltenden Bestimmungen aus anderen Bibliotheken beschafft werden. Benutzungsbestimmungen der entsendenden Bibliothek gelten zusätzlich.

§ 9 Verspätete Rückgabe, Einziehung

(1) Bei der Überschreitung der Leihfrist ist eine Gebühr lt. Gebührenordnung zu ent-richten, unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte.

(2) Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtswege eingezogen.

§ 10 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Bücher u. a. Medien sind sorgfältig zu behandeln.

(2) Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu
überprüfen. Bei entliehenen Medien haftet der Benutzer, auch wenn ihn kein Ver-
schulden trifft.

(3) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen.
Für Beschädigung oder Verlust ist der Benutzer schadenersatzpflichtig.

(4) Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Medien entstehen.

(5) Bei der Anfertigung von Kopien sowie dem Gebrauch audiovisueller und virtueller Medien obliegt die Einhaltung urheberrechtlicher Bestimmungen dem Benutzer.
Die Bibliothek haftet nicht für missbräuchliche Handlungen.

(6) Videos sind generell vor Abgabe zurückzuspulen.

§ 11 Nutzung der Internetzugänge

(1) Zur Internet-Nutzung ist jeder Benutzer ab 7 Jahren mit gültigem Benutzerausweis der Stadtbibliothek berechtigt.

(2) Der Benutzerausweis ist vor jeder Nutzung vorzulegen. Die ausliegenden Benut-zungsregeln für die Internetzugänge sind einzuhalten.

(3) Die Nutzung der Internet-Zugänge ist kostenfrei. Sonstige Kosten für die Internet-Nutzung werden laut Gebührenordnung erhoben.

(4) Die Recherchedauer begrenzt sich auf max. 30 Minuten, wenn weitere Bibliotheks-benutzer auf eine Zugangsmöglichkeit warten.

§ 12 Schadenersatz

(1) Die Art und Höhe der Ersatzleistung bestimmt die Bibliothek nach pflichtgemäßem Ermessen.

(2) Der Schadenersatz bemisst sich bei Beschädigung nach den Kosten der Wieder-herstellung, bei Verlust nach dem Wiederbeschaffungswert.

§ 13 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

(1) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört werden und der Bibliotheksbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

(2) Rauchen und Essen sind nicht gestattet. Trinken ist nur im unmittelbaren Bereich des Kaffeeautomaten gestattet. Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.

(3) Für verlorengegangene, beschädigte oder gestohlene Gegenstände der Benutzer übernimmt die Bibliothek keine Haftung.

(4) Während des Aufenthaltes in den Bibliotheksräumen sind mitgebrachte Taschen o. ä. in den vorhandenen Schließfächern einzuschließen. Die Mitarbeiter der Bibliothek sind berechtigt, sich in den Bibliotheksräumen den Inhalt von Taschen o. ä. zeigen zu lassen.

(5) Das Hausrecht nimmt der Bibliotheksleiter wahr oder das von ihm beauftragte Personal. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 14 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzerordnung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für dauernd oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlos-sen werden.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Benutzungsordnung tritt mit Wirkung vom 08.09.2006 in Kraft.

M o d d e
Bürgermeister

 

Benutzungsregeln für die öffentlichen Internet-Zugänge der Stadtbibliothek Pößneck

 

  • Die Stadtbibliothek übernimmt keine Garantie, dass der Internetzugang zu jeder Zeit gewährleistet ist.
  • Die Stadtbibliothek ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfüg-barkeit und die Qualität von Angeboten Dritter.
  • Das Ein- und Ausschalten der technischen Geräte darf ausschließlich durch die Mitarbeiter der Bibliothek erfolgen.
  • Der Benutzer ist nicht befugt, andere Programme des Betriebssystems zu starten bzw. zu benutzen.
  • Veränderungen an der System- und Netzkonfiguration sind nicht ge-stattet.
  • Weiterhin sind die Eingabe von Passwörtern und die Benutzung von Kreditkarten strikt untersagt.
  • Bei Beschädigung behält sich die Bibliothek Schadenersatzansprüche und juristische Schritte vor.
  • Beim Ausdrucken von Texten, Bildern, Software etc. ist das Urheber-recht zu beachten.
  • Es ist untersagt Nachrichten zu versenden, deren Inhalt rechtswidrig oder beleidigend ist oder kommerzielle Werbung darstellt.
  • Der diensthabende Bibliothekar ist berechtigt, Kontrollen durchzuführen.

Informationen/Adressen, gewaltverherrlichenden, pornographischen und/oder rassistischen Inhalts dürfen nicht aufgerufen, abgespeichert oder übermittelt werden.

Diese Benutzungsregelung für die öffentlichen Internet-Zugänge der Stadtbibliothek Pößneck treten mit Wirkung vom 23.03.2001 in Kraft.


Gebührenordnung zur Benutzungsordnung
der Stadtbibliothek Pößneck


1. Jahresgebühr für jeweils 12 Monate
- ALG II-Empfänger, deren Ehepartner einschl. deren
minderjährige Kinder bei Hauptwohnsitz Pößneck kostenlos
- Erwachsene 10,00 €
- Schüler, Studenten, Auszubildende 3,00 €
- Familienkarte
(ab zwei Familienmitgliedern mit gleicher Anschrift) 15,00 €
- Monatskarte (für 4 Kalenderwochen) 3,00 €

2. Ersatzausstellung eines Benutzerausweises 3,00 €

3. Vorbestellung ausgeliehener Medien:
Bearbeitungsgebühr 1,00 € zzgl.
Portokosten

4. Bestellgebühr je Fernleihschein 1,00 € zzgl.
Portokosten
5. Kopieren aus Büchern und Zeitschriften
pro Kopie A 3 0,20 €
pro Kopie A 4 0,10 €

6. Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist
pro Medium und pro Woche (außer Video, DVD, Spiele)
- für Erwachsene 0,50 €
- für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre 0,25 €

7. Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist
pro Video, DVD und Spiel pro Woche 1,00 €

8. Gebühr für nicht zurückgespulte Videos pro Medium 0,50 €

9. Einarbeitung eines Ersatzexemplars pro Medium 2,50 €

10. Ersatzbeschaffung eines Schlüssels für Schließfächer 5,00 €

11. Verwaltungsgebühr für Mahnungen 1,00 €

12. Verwaltungsgebühr für Gebührenbescheid 1,00 €

13. Internet: Ausdruck Internetseite 0,10 €

 

Stadtverwaltung Pößneck, den 01.01.2011